Zu gutem Journalismus gehört für uns, die Dinge beim Namen zu nennen. Verantwortliche, Unternehmen, Marken, die wir kritisieren, nennen wir und machen uns damit angreifbar. Bislang – toi, toi, toi – haben wir nahezu alles abbügeln können oder vor Gericht gewonnen. (Lediglich für einen Halbsatz in einem O-Ton eines Interviewpartners konnten wir nicht beide denkbaren Deutungen belegen und haben diesen Punkt, nicht aber den gesammten Prozess, daher verloren.). Selbstverständlich ist das ein Ergebnis guter Recherche. Aber dahinter steht auch ein redaktioneller Lernprozess. Natürlich haben wir die Gegenseite schon immer irgendwie befragt – die Betonung liegt auf irgendwie. Bei der Konfrontation der Gegenseite kann man schnell Fehler machen, weswegen sie von den meisten Journalisten stiefmütterlich behandelt wird – manche begnügen sich mit einer pro-Forma-Mail an irgendeine Adresse, viele machen sie viel zu kurzfristig, andere formulieren so, dass die Konfro gerade dazu einlädt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Doch worauf kommt es an und was sollte man alles beachten? Für unsere Redaktion habe ich eine kleine Checkliste angelegt, in der die wichtigsten Dinge drin stehen. Für die aktuelle Ausgabe des „Journalist“ habe ich das noch ergänzt und ausführlicher formuliert.